Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer abschließt.
Es besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber, Versicherer und Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer und Beitragszahler eine Versicherung zugunsten des Arbeitnehmers (versicherte Person) ab.
Das Bezugsrecht liegt standardmäßig beim Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Versicherung, die Träger der Versorgung ist, einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Diese werden im Versorgungsfall direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt.
Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird über eine Versicherungszusage geregelt (Regelungen zur Beitragszahlung, zum Bezugsrecht, zum vorzeitigen Ausscheiden, zur vorzeitigen bzw. späteren Inanspruchnahme der Altersleistung).