Die Eintragung im Versicherungsvermittler-Register www.vermittlerregister.info erfolgt unter folgenden Registrierungen: Als Versicherungsmakler gem. §34d Abs. 1 GewO: D-IDSP-QDNBM-04 Als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f Abs. 1 S.1 GewO : D-F-150-7FND-13 Überprüfbar unter www.vermittlerregister.info oder telefonisch unter 0180-6-005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60 €/ Anruf) bei der DIHK e.V.,Breite Straße 29, 10178 Berlin
Soweit nicht anders vereinbart, beraten wir Sie und erhalten für unsere Vermittlung eine Vergütung durch den Versicherer, welche in dem Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
Wir sind bereit, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Wir sind bereit, am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombusmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
Streitbeteiligungsverfahren für Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO:
Allg. Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 77694 kehl www.verbraucher-schlichter.de
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu den Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34f Abs. 1 S.1 GewO zulässig ist. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendung von Dritten (Produktgebern), welche auch behalten werden dürfen.