Bei der betrieblichen Altersvorsorge findet die Förderung quasi über Ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung statt.
Man vereinbart mit dem Arbeitgeber, dass ein Teil des Bruttoeinkommens
in eine Direktversicherung oder einen der anderen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt wird. Bis zu einer alljährlich neu festgelegten Grenze müssen auf diesen Sparbeitrag weder Sozialabgaben, noch Steuern gezahlt werden.
Dadurch fällt – je nach persönlicher Situation (Steuerklasse, Pflegebeitrag, etc.) – die tatsächliche Nettobelastung im Schnitt etwa 50 % niedriger aus.
"Sie" sparen also beispielsweise 200 Euro vom Brutto, beim Netto gehen aber nur 100 Euro weg. Da alle Details zur betrieblichen Altersvorsorge den hier zur Verfügung stehenden Rahmen sprengen würden, geben wir Ihnen hier mehr Informationen bei Bedarf zur Verfügung!