Das "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" soll ab dem 1.01.2018 Anreize schaffen, die Durchdringung in der bAV insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen sowie die bAV insgesamt attraktiver zu machen und auch zu vereinfachen.
Ein weiteres Instrument des neuen Gesetzes ist die Stärkung der Rolle der Sozialpartner in der bAV, insbesondere der Gewerkschaften; dementsprechend wurde ein neuer Durchführungsweg (der sechste) aus der Taufe gehoben, das sog. Sozialpartnermodell.