Pensionskasse

Was ist eine Pensionskasse?

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der bAV zugunsten von Arbeitnehmern erbringt.

Die Geschäftsgrundlage für die Tätigkeit einer Pensionskasse ist der Geschäftsplan, in dem die Satzung, die Versicherungsbedingungen und die geschäftsplanmäßigen Erklärungen enthalten sind.

Bei der Pensionskasse sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen über die Pensionskasse zu (mittelbare Zusage). Träger der Versorgung ist die Pensionskasse.

Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Diese werden im Versorgungsfall direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ( Bezugsrecht ) ausgezahlt.

Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird über eine Versorgungszusage geregelt. Sie beinhaltet, dass der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler bei der Pensionskasse eine Lebensversicherung zugunsten seines Arbeitnehmers (versicherte Person) abschließt, aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.

Formen der Pensionskasse
Pensionskassen können entweder in privater oder in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft errichtet werden.
Träger öffentlich-rechtlich ausgestalteter Pensionskassen sind z. B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie die einzelnen kommunalen Zusatzversorgungskassen (ZVK) des öffentlichen Dienstes.
Träger privater Pensionskassen können Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen sein.

Außerdem wird unterschieden zwischen regulierten Pensionskassen und deregulierten Pensionskassen.
Während die regulierten Pensionskassen der behördlichen Aufsicht (BAFin) angegliedert sind und ihre Bedingungen einreichen und genehmigen lassen müssen, zeigen deregulierte Pensionskassen ihre eigenen Versicherungsbedingungen nur an.
Finanzierung der Pensionskasse
Neben der klassischen arbeitgeberfinanzierten Variante besteht auch die Möglichkeit der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer.
Dabei kann die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers auch als Anschubfinanzierung dienen. Bei der Anschubfinanzierung gewährt der Arbeitgeber nur dann einen eigenen Beitrag zur bAV, wenn der Arbeitnehmer zusätzlich von der Entgeltumwandlung Gebrauch macht.

Bei der Mischfinanzierung gelten für den arbeitgeber- und den arbeitnehmerfinanzierten Teil der bAV die jeweils hierfür maßgebenden gesetzlichen Regelungen, sofern keine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung getroffen wird.
Zusagearten der Pensionskasse
  • beitragsorientierte Leistungszusage
  • Beitragszusage mit Mindestleistung
  • reine Beitragszusage
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