Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der bAV zugunsten von Arbeitnehmern erbringt.
Die Geschäftsgrundlage für die Tätigkeit einer Pensionskasse ist der Geschäftsplan, in dem die Satzung, die Versicherungsbedingungen und die geschäftsplanmäßigen Erklärungen enthalten sind.
Bei der Pensionskasse sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen über die Pensionskasse zu (mittelbare Zusage). Träger der Versorgung ist die Pensionskasse.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Diese werden im Versorgungsfall direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ( Bezugsrecht ) ausgezahlt.
Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird über eine Versorgungszusage geregelt. Sie beinhaltet, dass der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler bei der Pensionskasse eine Lebensversicherung zugunsten seines Arbeitnehmers (versicherte Person) abschließt, aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.