Direktzusage

Was ist eine Direktzusage?
Eine Direktzusage (auch: Pensionszusage) ist eine auf einem Rechtsgrund bestehende Verpflichtung eines Unternehmens, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen (Altersrente, Berufsunfähigkeit, Tod) zu zahlen. Hierzu erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Zusage auf Leistungen.
Bei der Direktzusage hat der Arbeitgeber die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung selbst zu erbringen. Im Gegensatz zu den betrieblichen Versorgungsmodellen von Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bedient er sich dabei keines externen Durchführungsweges, ist also selbst Versorgungsträger und damit verpflichtet, die zugesagte Betriebsrente an den ausgeschiedenen Arbeitnehmer aufzubringen. Insoweit handelt es sich bei diesem Durchführungsweg um einen unternehmensinternes Rechtsverhältnis.

Aus Sicht des Arbeitgebers bietet die Direktzusage den Vorteil, die Zuführungen nach eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten flexibel zu gestalten. Da eine Beitragszahlung an ein Versorgungsinstitut nicht zu erfolgen braucht, können die Mittel in der Gesellschaft gehalten oder angelegt werden, was den Handlungsspielraum des Unternehmens innerhalb seines Liquiditätsrahmens vergrößert. Die Erträge aus Vermögensanlagen beispielsweise sind frei verwendbar. Mittelansammlung und Finanzierung erfolgen im Rahmen handels- und steuerrechtlicher Vorschriften intern durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Um Renten- oder Kapitalzahlungen (das gilt auch für biometrische Risiken) risikominimiert finanzieren zu können, schließen Arbeitgeber für das übernommene Risiko häufig Rückdeckungsversicherungen (bestimmte Form einer Lebensversicherung) ab.

Da unverfallbare Anwartschaften insolvenzsicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber im Umfang der Versorgungsverpflichtungen Umlagebeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) zu entrichten.
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